top of page

AGB's

  AGB Bernhard Pantenburg

           Ferienhaus SCHWALBENNEST

           Hembrich 2/4

           54552 Schalkenmehren

 

  1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses zu Beherbergungszwecken. Alle weiteren Leistungen, die der Vermieter zusätzlich für den Mieter erbringt sind in der Buchungsbestätigung schriftlich festgehalten.

 

  1. Vertragsschluss

Aufgrund einer mündlichen oder schriftlichen Buchungsanfrage erhält der Gast eine schriftliche Buchungsbestätigung. Dieser Vertrag wird durch den fristgerechten Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung oder die Unterschrift des Mieters geschlossen.

 

  1. Mietgegenstand

  1. Das Mietverhältnis umfasst das in der Buchungsbestätigung beschriebene Objekt. Es ist vollständig möbliert und ausgerüstet. Wäschepakete ist gegen zusätzliches Entgelt möglich.

  2. Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet.

  3. Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt oder belegt werden. Das Mietobjekt darf durch den Mieter nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.

  4. Der Mieter hat das Mietobjekt und die darin vorhandenen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Sofern in der Buchungsbestätigung nichts Abweichendes vereinbart ist, dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt mitgebracht werden.  Rauchen im Objekt ist untersagt.

  5. Der Mieter hat etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.

  6. Soweit dem Mieter ein PKW- Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Unter- oder Weitervermietung des Stellplatzes ist untersagt.

  7. Internetanschluss: Der Mieter verpflichtet sich, den Internetanschluss nicht zu nutzen für:

​

- die Verbreitung oder den Empfang von strafbaren und/oder rechts-und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweise auf solche Inhalte;

- rechtswidrige Kontaktaufnahmen;

- die Verletzung von nationalen und/oder internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und/ oder Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;

- das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte;

- die Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an Mieter oder Dritte zur Folge haben;

- den unaufgeforderten Nachrichtenversand (sogen. „Spamming“);

- die Benutzung von Einrichtungen oder für das Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/ Veränderungen der Funktionalität oder der Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können.

​

Im Falle des Verstoßes gegen diese Pflichten haftet der Mieter dem Vermieter des Mietobjekts auf Schadensersatz. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei zu stellen, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben. Sofern Verbindungsprobleme auftreten, ist der Vermieter bemüht, diese zu beheben. Schadensersatzansprüche des Mieters sind insoweit ausgeschlossen.

​

  1. Miete, Zahlungen

  1. Der Mieter ist verpflichtet, die für das Mietobjekt und die von ihm eventuell zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an den Vermieter zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Die im Gesamtpreis enthaltene Position der Endreinigung ist obligatorisch.

  2. Der Mieter hat bei Anreise Bar oder per Überweisung den gesamt Betrag zu entrichten, außer es ist idividuell schriftlich anderweitig vereinbart.

​

  1.         Stornierungen/ Nichtantritt/ Umbuchung

  1. Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber dem Vermieter zu erklären. Der Vermieter bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen:

  • bis 28 Tage vor Mietbeginn erfolgt die Stornierung ohne Berechnung des Mietpreises,

ab dem 10. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtantritt werden 90% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Vermieter vorbehalten.

  1. Bei Rücktritt ab 27 Tage vor Reiseantritt sowie bei Nichtantritt wird aufgrund des höheren Verwaltungsaufwandes eine Gebühr von 100 € erhoben. Der Vermieter empfiehlt eine Reiserücktrittsversicherung.

  2. Auf Umbuchungen besteht generell kein Anspruch. Erfüllt der Vermieter den Umbuchungswunsch

  • bis zum 28.Tag vor Mietbeginn, fällt für die Umbuchung keine Bearbeitungsgebühr an

  • ab dem 27. Tag vor Mietbeginn ist keine Umbuchung mehr möglich. In diesem Fall kann der Vertrag zu den oben genannten Bedingungen storniert werden.

​

  1. Rücktritt des Vermieters

  1. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten.

  2. Der Vermieter ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z. B. falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,

  • das Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht wird,

  • der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist,

  • ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt.

  1. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des 

                Mieters auf Schadensersatz.

​

​

  1. Anreise, Gästebeitrag

(1) Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 15.00 Uhr zur Verfügung. In Ausnahmefällen kann die Schlüsselübergabe auch erst ab 15.00 Uhr erfolgen. Wir bitten in diesem Fall um Verständnis.

(2) Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag, und zwar nach vollständigem Eingang der Mietzahlung.

(3) Aufgrund der Satzung der Gemeinde besteht für den Vermieter die Verpflichtung, einen Gästebeitrag von dem Mieter bei dessen Anreise einzuziehen, ist bereits  im Preis enthalten.

​

  1. Abreise

  1.  Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens   10.00 Uhr zu räumen und die ihm bei Anreise ausgehändigten Schlüssel zurück zu geben.

Sämtliche Schlüssel sind spätestens am Abreisetag zurück zu geben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter.

  1.  Das Mietobjekt ist vom Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen: besenrein, sämtliche Mülleimer entleert, Leergut und Altpapier entsorgt, Geschirr abgewaschen, sämtliche Fenster und Türen verschlossen, . Nach Abreise des Mieters erfolgt eine obligatorische Endreinigung des Objekts. Sollte das Objekt vom Mieter nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, behält sich der Vermieter die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwandsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten von mind. 80 € ausdrücklich vor.

​

  1. Haftung

Der Vermieter haftet mit Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haftet der Vermieter nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

​

  1. Personenbezogene Daten

Der Vermieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mieters nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem BDSG und der DSGVO, zulässig ist. Der Gast/Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Mietvertrages notwendige Daten über seine Person/Begleitpersonen gespeichert, geändert und/ oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Aufgrund der Corona-Pandemie kann es vorkommen, dass Daten der Gäste/Mieter und Begleitpersonen durch Behördenaufforderungen weitergegeben werden müssen.

​

  1. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen erfolgen schriftlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Hembrich 4 54552 Schalkenmehren..

  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Wittlich. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 II ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtstand Wittlich.

  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

bottom of page